Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft präsentiert
Schleswig-Holstein ist Klasse bei der Schulqualität, tut aber zu wenig gegen Klassenwiederholungen
INSM-IW-Politik-Check Schule: Das Länderprofil von Schleswig-Holstein
Der INSM-IW-Politik-Check Schule bewertet erstmals die schulpolitischen Weichenstellungen, die die Landesregierungen nach dem PISA-Schock getroffen haben, um in Zukunft bessere Schulbildung zu ermöglichen. Die Studie bewertet, wie weit die jeweiligen Landesregierungen mit der gesetzgeberischen und politischen Umsetzung eines von Bildungsexperten entworfenen Reformkataloges vorangekommen sind. Die Zielerreichung wird durch Schulnoten bewertet.
Das Land Schleswig-Holstein erreicht im Durchschnitt aller 5 untersuchten Reformbe-reiche eine 3+
Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine besonders aktive Reformtätigkeit in einigen Qualitätsbereichen aus. Schleswig-Holstein punktet bei der Qualitätssicherung. Vergleichsarbeiten in allen Schulen machen das Leistungsniveau dort transparent, es gibt zentrale Prüfungen und Lernstandserhebungen. Allerdings gesteht die Landespolitik den Schulen noch nicht die notwendige Selbstständigkeit zu. So haben Schulleiter weder Disziplinarrecht, noch dürfen sie über Lehrereinstellungen allein entscheiden. Das Schulpolitikzeugnis für Schleswig-Holstein im Einzelnen:
Bildungspolitische Ziele: Note 2
Das Land Schleswig-Holstein ist in diesem Qualitätsbereich vergleichsweise gut aufgestellt und hat eine stattliche Reformagenda bearbeitet. Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule definiert die Vermittlung einer allgemeinen Bildung, die den Anforderungen für eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Das entspricht dem gesellschaftlichen Anspruch, das Schulen Schüler für die Berufsausbildung fit machen sollen. Grundsätzlich hat die Politik in Schleswig-Holstein beschlossen, dass die Schulen selbstständiger werden sollen. In vorbildlicher Weise, und bereits seit längerem, hat sie auch Bestimmungen auf den Weg gebracht, die eine flexible Einschulung von Kindern ermöglichen. Das bedeutet, dass Kinder je nach Leistungsstand länger oder kürzer in den ersten beiden Klassen bleiben können. Rückstand hat Schleswig-Holstein bei seinen Regelungen zur Vermeidung von Sitzenbleiben. Die Vorgaben der Politik, wie Klassenwiederholungen vermieden werden können, sind zu wenig konkret. Schulen werden zwar verpflichtet, Förderkonzepte zu entwickeln, doch daran ist bislang keine Verpflichtung der Schulen zur Regelversetzung geknüpft.
Qualitätssicherung: Note 2-
Auch bei Strategien und Instrumenten der Qualitätssicherung in den Schulen des Landes hat Schleswig-Holstein gesetzgeberisch gute Standards geschaffen. Strategien und Instrumente der Qualitätssicherung werden dort flächendeckend eingeführt. Schulleitungen müssen in Berichten dokumentieren, wie die Unterrichtsleistungen aussehen, welches Klima zwischen Lehrern und Schülern herrscht, wie gut die räumlichen Voraussetzungen sind, ob das Schulprogramm auch wirklich gelebt wird. Diese Berichte sind den Schulinspektionen zur Begutachtung vorzulegen. Auch diese Schulinspektoren fertigen im Anschluss eigene Berichte in einem bestimmten Turnus an. Schleswig-Holstein hat zentrale Prüfungen. Lernstandserhebungen und Vergleichsarbeiten, die Leistungsvergleiche aller Schulen ermöglichen, werden gerade flächendeckend eingeführt. In der Grundschule existieren sie bereits. All das lässt in den kommenden Jahren eine Steigerung der Unterrichtsqualität erwarten. Im Bereich der vorschulischen und schulischen Eingangsdiagnostik lässt sich ein Handlungsbedarf ausmachen. Die Sprachkompetenz von Vorschulkindern wird in Schleswig-Holstein noch nicht systematisch genug betrieben.
Systemmanagement: Note 3
Im Qualitätsbereich Systemmanagement hat Schleswig-Holstein den Einzelschulen noch nicht die nötigen Entscheidungskompetenzen übertragen, die diese als eigenverantwortliche operative Einheiten brauchen. Schulleiter sind als Führungskräfte formal verantwortlich für den Erfolg der pädagogischen und erzieherischen Arbeit. Auf der anderen Seite haben sie aber nicht das Recht, ihrer Meinung nach geeignetes Personal eigenverantwortlich einzustellen. Nur bei „schulscharfen“ Ausschreibungen (hier wird eine bestimmte Fächerkombination gesucht) dürfen sie selbst über Einstellungen entscheiden. Diese „schulscharfen“ Ausschreibungen machen aber nur einen sehr kleinen Anteil aller Einstellungen aus. Bei Bedarf können Schulleiter vom Schulamt Geldzuweisungen bekommen, um beispielsweise Vertretungsunterricht zu finanzieren. Dieses Programm heißt „Geld statt Stellen“. Es existiert auch in anderen Bundesländern, ersetzt aber keine volle Budgetverantwortung, die Schulleiter als Führungskräfte brauchen würden. Zielvereinbarungen als Führungsinstrument sollen zwar eingeführt werden. Hier muss aber die Frage gestellt werden, welchen Sinn solche Vereinbarungen haben sollen, wenn Schulleiter mangels Budgetverantwortung gute Leistungen nicht finanziell honorieren können – und wenn sie mangels Disziplinarverantwortung bei schlechten Leistungen nicht durchgreifen können.
Schulkultur: Note 2-
Schulen in Schleswig-Holstein sind aufgefordert, ihre pädagogische Praxis an einem Schulprogramm zu orientieren und zu überprüfen. Die Umsetzung dieser Verpflichtung ist bereits jährliche Praxis. Zulegen sollte Schleswig-Holstein bei der Zahl von Ganztagsschulen mit verpflichtendem Angebot, die vor allem für Kinder aus bildungsärmeren Schichten im Interesse einer optimalen Förderung von großer Bedeutung sind.
Lehren und Lernen: Note 3
Das Land hat die Bildungsstandards in kompetenzorientierte Lehrpläne für die Primar- und Sekundarstufe I umgesetzt. Mit Beginn des aktuellen Schuljahres wird damit gearbeitet. Diese neuen Lehrpläne sollen dort verbindliche Bildungsstandards einführen, das heißt bestimmte Kompetenzen definieren, die Schüler beim Verlassen der Schule haben müssen. Adressatenspezifische Förderangebote sind in Schleswig-Holstein zwar vorhanden. Allerdings müsste mehr für die Förderung von Lernschwachen wie auch Hochbegabten getan werden. Dafür muss es mehr systematische und flächendeckende Angebote innerhalb der Schulen geben.


