Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft präsentiert
Sachsen-Anhalt ist stark in den politischen Zielen, sollte aber mehr gegen das Sitzenbleiben tun
INSM-IW-Politik-Check Schule: Das Länderprofil von Sachsen-Anhalt
Der INSM-IW-Politik-Check Schule bewertet erstmals die schulpolitischen Weichenstellungen, die die Landesregierungen nach dem PISA-Schock getroffen haben, um in Zukunft bessere Schulbildung zu ermöglichen. Die Studie bewertet, wie weit die jeweiligen Landesregierungen mit der gesetzgeberischen und politischen Umsetzung eines von Bildungsexperten entworfenen Reformkataloges vorangekommen sind. Die Zielerreichung wird durch Schulnoten bewertet.
Das Land Sachsen-Anhalt erreicht im Durchschnitt aller 5 untersuchten Reformbereiche eine 3+
Was die im Schulgesetz formulierten Ziele und Ansprüche angeht, ist Sachsen-Anhalt – formal gesehen – bildungsprogrammatisch sehr gut aufgestellt. Überdies hat das Land bildungsprogrammatische Zielvorgaben in angemessene Strategien und Instrumente der Qualitätssicherung übersetzt. Zu nennen sind hier beispielsweise Vergleichsarbeiten, die in allen Schulen gleichzeitig durchgeführt werden, und ein verbindlicher Qualitätsrahmen für die Schulen. Anders sieht die Situation bei der Politik der eigenverantwortlichen Schulentwicklung aus. Schulleiter haben weder Disziplinarrecht, noch wird ihnen als Führungskräfte Verantwortung für Lehrereinstellungen zugestanden. Dem Land ist zu empfehlen, den in der Qualitätssicherung eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen und Schulleitungen mit Führungsmitteln auszustatten. Das Schulpolitikzeugnis für Sachsen-Anhalt im Einzelnen:
Bildungspolitische Ziele: Note 2+
Das Land hat in diesem Qualitätsbereich seine Hausaufgaben vorbildlich erledigt und fast alle bildungspolitisch bedeutsamen Ziele eindeutig im Schulgesetz geregelt. Sachsen-Anhalt hat beste Voraussetzungen für die Qualitätssicherung von Schulen geschaffen. Auch beim Umgang mit Zeitressourcen punktet das Land: Es sorgt für die flexible Einschulung und hat auch die gymnasiale Schulzeit auf acht Jahre verkürzt. Nachholbedarf hat Sachsen-Anhalt aber bei der Vermeidung von Klassenwiederholungen. Hier sind die Vorschriften anderer Bundesländer deutlicher formuliert.
Qualitätssicherung: Note 2-
Was den Qualitätsbereich „Strategien und Instrumente der Qualitätssicherung“ betrifft, hat Sachsen-Anhalt formale Standards geschaffen, die sich sehen lassen können. Schulleiter müssen hier wie auch in den meisten anderen Bundesländern Berichte über ihre Unterrichtsqualität verfassen, um die Entwicklung der Leistungsfähigkeit ihrer Schule nachzuweisen. All das wird zurzeit flächendeckend eingeführt. Bereits eingeführt sind obligatorische Vergleichsarbeiten, die das Niveau aller Schulen vergleichbar machen, Lernstandserhebungen und zentrale Prüfungen. Qualitätswirksame Effekte aus all dem sollten mittelfristig messbar sein. Handlungsbedarf hat Sachsen-Anhalt bei der vorschulischen und schulischen Eingangsdiagnostik. Dazu gehören beispielsweise Sprachkompetenztests von Kindern vor der Einschulung. Hier muss in Sachsen-Anhalt mehr getan werden, damit eine systematische Förderung möglich wird.
Systemmanagement: Note 3
In Sachsen-Anhalt sind Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Einzelschule bildungspolitisches Programm. Doch ist der dafür erforderliche personalpolitische Gestaltungsspielraum der Schulleitungen begrenzt. Schulleiter haben weder eine Führungsverantwortung im Sinne des Disziplinarrechts, noch verfügen diese über die Befugnis, dienstliche Beurteilungen zu erstellen. Der Einsatz von Zielvereinbarungen als Personalführungsinstrument befindet sich in der Diskussion, dessen Gebrauch ist jedoch nicht verpflichtend.
Schulkultur: Note 3
In Sachsen-Anhalt sollen Schulen die Entwicklungsziele und Leitideen der pädagogischen Arbeit an einem Schulprogramm orientieren und überprüfen. Eine regelmäßige Rechenschaftslegung, die der Fortschreibung des Schulprogramms dienen sollte, ist nicht verpflichtend geregelt. Vor allem das Ganztagsschul-Programm – insbesondere mit verpflichtenden Unterrichtsangeboten – sollte weiter ausgebaut werden. Zulegen sollte Sachsen-Anhalt bei der Zahl von Ganztagsschulen mit verpflichtendem Angebot, die vor allem für Kinder aus bildungsärmeren Schichten im Interesse einer optimalen Förderung von großer Bedeutung sind.
Lehren und Lernen: Note 3
Sachsen-Anhalt ist bei der Umsetzung von Bildungsstandards in Lehrpläne ein gutes Stück vorangekommen und hat für einige Schulformen neue Lehrpläne formuliert. Ein neuer Lehrplan für die Grundschule wird gerade erprobt. Er soll dort verbindliche Bildungsstandards einführen, das heißt bestimmte Kompetenzen definieren, die Kinder beim Verlassen der Grundschule haben müssen. Auch bei der integrativen sonderpädagogischen Förderung von Schülern mit Behinderungen steht Sachsen-Anhalt recht gut da. Behinderte Kinder sollen nach Möglichkeit in Regelklassen gemeinsam mit nicht behinderten Schülern unterrichtet werden. Allerdings geschieht dies bisher laut Schulgesetz nur auf Antrag der Eltern. Zu wünschen wäre hier eine klare gesetzliche Vorgabe, dass integrativer Unterricht der Regelfall ist. Verbesserungsbedürftig sind die Angebote für Kinder mit mangelnden Sprachkenntnissen. Nachholbedarf hat Sachsen-Anhalt auch bei der Förderung von hochbegabten Schülern. Insgesamt wäre zu wünschen, dass die Förderung spezieller Schülergruppen im sachsen-anhaltinischen Schulgesetz mit mehr Nachdruck gefordert wird, wie dies zum Beispiel in Hessen der Fall ist.


