Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft präsentiert
Die Politik hat sich hohe Ziele gesetzt, doch sie muss Schüler besser fördern
INSM-IW-Politik-Check Schule: Das Länderprofil von Rheinland-Pfalz
Der INSM-IW-Politik-Check Schule bewertet erstmals die schulpolitischen Weichenstellungen, die die Landesregierungen nach dem PISA-Schock getroffen haben, um in Zukunft bessere Schulbildung zu ermöglichen. Die Studie bewertet, wie weit die jeweiligen Landesregierungen mit der gesetzgeberischen und politischen Umsetzung eines von Bildungsexperten entworfenen Reformkataloges vorangekommen sind. Die Zielerreichung wird durch Schulnoten bewertet.
Das Land Rheinland-Pfalz erreicht im Durchschnitt aller 5 untersuchten Reformbereiche eine 3+
Rheinland-Pfalz ist – formal gesehen – vor allem bildungsprogrammatisch sehr gut aufgestellt. Doch dem politischen Anspruch muss jetzt die Wirklichkeit folgen. Das Land steht bei der Qualitätssicherung zwar in den Startlöchern. Jedoch werden Schulen in Rheinland-Pfalz bis dato nur im Rahmen eines Pilotprojekts extern auf ihre Leistungen überprüft. Handlungsbedarf hat Rheinland-Pfalz in der Personalorganisation seiner Schulen: Die Schulleiter haben keinen disziplinarischen Durchgriff. Das Schulpolitikzeugnis für Rheinland-Pfalz im Einzelnen:
Bildungspolitische Ziele: Note 2
Die Schulpolitik in Rheinland-Pfalz ist in diesem Qualitätsbereich vergleichsweise gut aufgestellt und hat eine stattliche Reformagenda bearbeitet. Danach wird im Erziehungs- und Bildungsauftrag die Berufsreife als Ziel des Abschlusses der Sekundarstufe I definiert. Das entspricht dem berechtigten gesellschaftlichen Anspruch, dass Schulen der Sekundarstufe I ihre Schüler zur Ausbildungsreife führen müssen. Grundsätzlich hat sich die Politik in Rheinland-Pfalz wie in den meisten anderen Ländern auch für eine Dezentralisierung von Entscheidungskompetenzen in den Schulen entschieden. Das bedeutet beispielsweise, dass Schulen selbstständiger werden und Schulleiter mehr Kompetenzen erhalten sollen. Maßnahmen zur Verbesserung der Zeiteffizienz sind ebenfalls grundsätzlich beschlossen. Zum Beispiel wurde die gymnasiale Schulzeit auf acht Jahre verkürzt. Außerdem können Kinder bei Schulreife flexibler eingeschult werden, dies allerdings nur auf freiwilliger Basis. Allerdings fehlen konkrete Regelungen zur Vermeidung von Sitzenbleiben. Der Gesetzgeber müsste die Schulen auffordern, die Versetzung im Regelfall anzustreben und gefährdete Schüler besonders zu fördern.
Qualitätssicherung: Note 3-
Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das derzeit auf – empirisch nachweisbare – normierende Effekte zentraler Prüfungen verzichtet. Das führt zur Abwertung in diesem Qualitätsbereich. Die im Schulgesetz daran geknüpfte interne Evaluation ist im vergangenen Jahr angelaufen. Das heißt: Schulleiter dokumentieren in Berichten das Leistungsniveau ihrer Schule. Erst in der Pilotphase ist dagegen die externe Evaluation der Einzelschule durch Schulinspektionen (seit 2006). Positiv ist zu verbuchen, dass Qualitätssicherung durch Vergleichsarbeiten in allen Schulen und Lernstandserhebungen konsequent umgesetzt werden. Die Eltern können die Ergebnisse dieser Vergleichsarbeiten nur auf Anfrage einsehen. Hier ist zu fragen, warum die Ergebnisse nicht einfach anonymisiert veröffentlicht werden.
Systemmanagement: Note 3+
In Rheinland-Pfalz erhalten Schulleiter zunehmend die Kompetenz, selbst Personal zu rekrutieren. Das bedeutet Personalhoheit bei „schulscharfen Ausschreibungen“ (wenn also eine bestimmte Fächerkombination gesucht wird), die zurzeit etwa ein Drittel der zu besetzenden Stellen ausmachen. Unerklärlich ist, warum die Schulleiter kein Disziplinarrecht bekommen. Schulleiter verwalten zwar ein Sachmittelbudget, doch Personalbudgetbefugnisse haben sie bislang nur im Rahmen von Modellversuchen: Sie können damit Vertretungsunterricht finanzieren. Die Politik hat angekündigt, Zielvereinbarungen als Führungsinstrument einführen zu wollen, und sie hat dazu auch bereits Fortbildungen der Führungskräfte auf den Weg gebracht. Die Schulen im Land sind verpflichtet, Fortbildungspläne zu erstellen. Dazu gehört auch, dass für jeden einzelnen Lehrer eine individuelle Fortbildungsplanung zur Personalentwicklung erstellt wird. Allerdings haben die Schulen dafür nur ein geringes Fortbildungsbudget zur Verfügung. Dadurch sind sie nicht in der Lage, nichtstaatliche Weiterbildungsträger zu engagieren. Dies ist allerdings kein auf Rheinland-Pfalz beschränktes Problem.
Schulkultur: Note 3
Schulen in Rheinland-Pfalz sind seit 2003 verpflichtet, ihre pädagogische Praxis an einem Schulprogramm zu orientieren. Ein solches Programm formuliert die individuellen pädagogischen Leitideen einer Schule. Dieses Programm ist regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben. Die Praxis der Selbstevaluation durch ein Qualitätsmanagement ist auf der Agenda. Darin sollen unter anderem Leistungsstände von Klassen in Berichten und die Beschaffenheit des Schulklimas dokumentiert werden. Rheinland-Pfalz hat zwar ein ambitioniertes Ganztagsschulprogramm – mit dem Schwerpunkt auf offenen Angeboten. Zulegen sollte Rheinland-Pfalz bei der Zahl vollgebundener Ganztagsschulen, die vor allem für Kinder aus bildungsärmeren Schichten im Interesse einer optimalen Förderung von großer Bedeutung sind.
Lehren und Lernen: Note 2-
Rheinland-Pfalz ist bei der Umsetzung von Bildungsstandards in Lehrpläne ein gutes Stück vorangekommen und hat so genannte abschlussbezogene Erwartungshorizonte für einige Fächer der Sekundarstufe I formuliert – das heißt, dass Schüler zu diesem Zeitpunkt bestimmte Kompetenzen haben müssen. Zum Beispiel für Schüler mit mangelnden Sprachkompetenzen macht das Land recht gute adressatenspezifische Angebote. Nachholbedarf hat Rheinland-Pfalz bei der Förderung von Hochbegabten und lernschwachen Schülern. Insgesamt wäre zu wünschen, dass die Förderung spezieller Schülergruppen im Schulgesetz mit mehr Nachdruck gefordert wird, wie dies zum Beispiel in Hessen der Fall ist. Dies gilt auch für die integrative sonderpädagogische Förderung von Schülern mit Behinderungen. Sie sollten nach Möglichkeit in Regelklassen gemeinsam mit nicht behinderten Schülern unterrichtet werden.


