Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft präsentiert
Glattes „sehr gut“ für die politischen Ziele, Lücken bei den verpflichtenden Ganztagsschulen
INSM-IW-Politik-Check Schule: Das Länderprofil von Nordrhein-Westfalen
Der INSM-IW-Politik-Check Schule bewertet erstmals die schulpolitischen Weichenstellungen, die die Landesregierungen nach dem PISA-Schock getroffen haben, um in Zukunft bessere Schulbildung zu ermöglichen. Die Studie bewertet, wie weit die jeweiligen Landesregierungen mit der gesetzgeberischen und politischen Umsetzung eines von Bildungsexperten entworfenen Reformkataloges vorangekommen sind. Die Zielerreichung wird durch Schulnoten bewertet.
Das Land Nordrhein-Westfalen erreicht im Durchschnitt aller 5 untersuchten Reform-bereiche eine glatte 2
Das Land punktet durch eine weit überdurchschnittliche Reform- und Innovationstätigkeit im Schulsystem und gehört zu einer Spitzengruppe der Bundesländer Berlin, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Nordrhein-Westfalen ist bei seinen schulpolitischen Reformen außergewöhnlich systematisch vorgegangen. Konsequent wurden vorhandene Lücken bei der Qualitätssicherung in den letzten Jahren ermittelt und geschlossen. Das Land hat sehr gute Voraussetzungen geschaffen, sein Schulsystem zukunftsfähig zu machen. Fast schon einziger Kritikpunkt: Seit 2002 werden in Nordrhein-Westfalen Konzepte für die Einführung selbstständiger Schulen erprobt. Nun sollte dies flächendeckend und verpflichtend umgesetzt werden. Das Schulpolitikzeugnis für Nordrhein-Westfalen im Einzelnen:
Bildungspolitische Ziele: Note 1
Ein glattes „sehr gut“ gibt es dafür, dass das Land in diesem Qualitätsbereich seine Hausaufgaben vorbildlich erledigt hat. Der im Schulgesetz festgelegte Bildungs- und Erziehungsauftrag definiert, Schülern eine Grundbildung zu vermitteln, damit sie eine Berufsausbildung aufnehmen können. Per Gesetz sind Schulen verpflichtet, individuelle Förderpläne aufzustellen, damit schwächere wie auch starke Schüler ihre Fähigkeiten optimal entwickeln können. Auch beim Umgang mit Zeitressourcen (hier geht es um die Vermeidung von Sitzenbleiben, frühe und flexible Einschulung, Verkürzung der gymnasialen Schulzeit) hat die Landesregierung die gesetzgeberischen Weichen für eine zukünftig bessere Schulbildung gestellt.
Qualitätssicherung: Note 1-
Bei Strategien und Instrumenten der Qualitätssicherung hat Nordrhein-Westfalen in ähnlicher Weise qualitativ hohe formale Standards geschaffen wie Berlin. Einzelschulen werden in Nordrhein-Westfalen in Zukunft regelmäßig ihre Qualität durch interne Evaluationen messen müssen; dazu werden auch externe Schulinspektionen gehören. Für Qualität sorgen auch obligatorische Vergleichsarbeiten, die in allen Schulen gleichzeitig stattfinden, Lernstandser-hebungen und zentrale (Abschluss-) Prüfungen. Systematisch testet Nordrhein-Westfalen auch die Sprachkompetenz von Kindern im Vorschulalter und bietet gezielte Sprachförderung an. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind systemisch und systematisch angelegt und auf qualitätswirksame Effekte ausgerichtet.
Systemmanagement: Note 2-
Im Qualitätsbereich Systemmanagement hat Nordrhein-Westfalen den Einzelschulen die nötigen Entscheidungskompetenzen übertragen, die diese als eigenverantwortliche Einheiten brauchen. Dem politischen Anspruch nach sind Schulleiter als Führungskräfte verantwortlich für das Gelingen der pädagogischen und erzieherischen Arbeit. Im Rahmen des Projektes „Eigenverantwortliche Schule“ haben sie auch bereits die Berechtigung, dies über Personalentscheidungen durchzusetzen. Schulleiter können offene Stellen wie beispielsweise auch in Niedersachsen „schulscharf“ (Suche nach bestimmter Fächerkombination) besetzen. Allerdings ist das für sie immer noch mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden, weil sie diese Neueinstellungen bei der Schulaufsicht beantragen und genehmigen lassen müssen. Im Rahmen des Schulversuchs „Selbstständige Schule“ haben Schulleiter auch Budgetbefugnisse und Möglichkeiten der eigenständigen Personalentwicklung – zum Beispiel über Lehrerfortbildungen. Nordrhein-Westfalen sollte darüber hinaus auch individuelle Zielvereinbarungen als Instrument der Personalführung konsequent und verpflichtend einführen.
Schulkultur: Note 3
Schulen in Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, ihre pädagogische Praxis an einem Schulprogramm zu orientieren. Ein solches Programm formuliert die individuellen pädagogischen Leitideen einer Schule. Dieses Programm ist regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben. Die Praxis der Selbstevaluation durch ein Qualitätsmanagement ist auf der Agenda. Darin sollen unter anderem Leistungsstände von Klassen in Berichten und die Beschaffenheit des Schulklimas dokumentiert werden. Nordrhein-Westfalen hat zwar ein ambitioniertes Ganztagsschulprogramm – mit dem Schwerpunkt auf offenen Angeboten. Zulegen sollte Nordrhein-Westfalen bei der Zahl von Ganztagsschulen mit verpflichtendem Angebot, die vor allem für Kinder aus bildungsärmeren Schichten im Interesse einer optimalen Förderung von großer Bedeutung sind.
Lehren und Lernen: Note 2-
Im Qualitätsbereich „Lehren und Lernen“ hat Nordrhein-Westfalen – dem gesetzten politischen Anspruch nach – mit einer Vielzahl geeigneter Maßnahmen wichtige Meilensteine für ein erfolgreiches Schulsystem gesetzt. Das Schulgesetz definiert verbindliche Bildungsstandards, und es sind basierend darauf auch bereits eine Reihe von Kernlehrplänen erarbeitet worden. Kernlehrpläne definieren verbindliche Lern- und Bildungsziele: Zu einem bestimmten Zeitpunkt müssen Schüler über bestimmte Kompetenzen verfügen. Damit ist ein notwendiger Schritt in Richtung Verbindlichkeit und Transparenz getan. Nachholbedarf hat Nordrhein-Westfalen bei der Förderung von Lernschwachen wie auch in der integrativen sonderpädagogischen Förderung. Noch an zu wenigen Orten im Land lernen behinderte Kinder gemeinsam mit nicht Behinderten in Regelklassen. Hier kann Nordrhein-Westfalen von Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen lernen.


