Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft präsentiert
Bremen hat viele schulpolitische Hausaufgaben erledigt, muss Begabte aber besser fördern
INSM-IW-Politik-Check Schule: Das Länderprofil von Bremen
Der INSM-IW-Politik-Check Schule bewertet erstmals die schulpolitischen Weichenstellungen, die die Landesregierungen nach dem PISA-Schock getroffen haben, um in Zukunft bessere Schulbildung zu ermöglichen. Die Studie bewertet, wie weit die jeweiligen Landesregierungen mit der gesetzgeberischen und politischen Umsetzung eines von Bildungsexperten entworfenen Reformkataloges vorangekommen sind. Die Zielerreichung wird durch Schulnoten bewertet.
Bremen erreicht im Durchschnitt aller 5 untersuchten Reformbereiche eine 3
Bremen ist vor allem bildungsprogrammatisch – formal gesehen – sehr gut aufgestellt. Handlungsbedarf gibt es vor allem auf der Ebene des Systemmanagements: Schulleitungen mangelt es an Führungsmitteln, und sie verfügen über keine Personalverantwortung. Für den Qualitätsbereich „Lehren und Lernen“ ist dem Land zu empfehlen, die Intensität der Förderangebote zu verbessern – Defizite gibt es hier vor allem bei der Förderung von Hochbegabten.
Bildungspolitische Ziele: Note 2+
Die Schulpolitiker im Stadtstaat haben in diesem Qualitätsbereich eine stattliche Agenda abgearbeitet – und das in vorbildlicher Weise. Schule hat vom Gesetzgeber unter anderem den Auftrag erhalten, Schülern Basiskompetenzen, Orientierungswissen und Problemlösefähigkeiten zu vermitteln und sie gemäß ihren Interessen und Fähigkeiten zu fördern. Auch beim Umgang mit Zeitressourcen (hier geht es um die Vermeidung von Sitzenbleiben und frühe Einschulung, Verkürzung der gymnasialen Schulzeit auf acht Jahre) hat die Politik die gesetzgeberischen Weichen für eine zukünftig bessere Schulbildung gestellt. Vor allem bei der Einschulung könnte Bremen im Vergleich zu Berlin noch ein wenig zulegen: In der Bundeshauptstadt nämlich ist nicht nur eine frühe, sondern auch eine flexible Einschulung möglich. Das heißt: Wenn Kinder im ersten Schuljahr weit vor dem Leistungsniveau ihrer Altersgenossen liegen, können sie sofort eine Klasse aufrücken – und umgekehrt.
Qualitätssicherung: Note 2-
Was die Bereitstellung von Strategien und Instrumenten der Qualitätssicherung betrifft, ist Bremen vergleichsweise gut aufgestellt: Es existiert ein verbindlicher Orientierungsrahmen für Schulqualität; diese soll intern und auch durch eine externe Schulinspektion geprüft werden. Diese Schulevaluation wird in Bremen gerade flächendeckend eingeführt. Bremen verfügt über zentrale Prüfungen, einheitliche Vergleichsarbeiten und Parallelarbeiten, die schulübergreifende Leistungsvergleiche innerhalb eines Jahrgangs ermöglichen. Das wird voraussichtlich in einigen Jahren zu messbaren Qualitätsverbesserungen führen. Verbessert werden sollte die Eingangsdiagnostik – zum Beispiel durch systematische Feststellung eventuell vorhandener Sprachdefizite im Vorschulalter. Dies ist in Bremen anders als in anderen Bundesländern noch nicht flächendeckend Standard. Vorreiter sind hier Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Systemmanagement: Note 3
In Bremen ist die Übertragung von Entscheidungskompetenzen auf die Einzelschule bildungspolitisches Programm. So wurde die selbstständige Schule ausdrücklich als Ziel im Schulgesetz festgelegt. Doch in der Praxis wird sich dieses Ziel kaum zufriedenstellend erreichen lassen: Denn den Schulleitern als Führungskraft einer eigenständigen pädagogischen Einheit wurden noch nicht die nötigen Führungsmittel übertragen. Sie haben keine disziplinarischen Befugnisse gegenüber ihren Mitarbeitern. Ebenso dürfen sie nicht selbst Personal einstellen, wie dies an Bremens beruflichen Schulen der Fall ist. Die Bremer Politik arbeitet jedoch an einem entsprechenden Personalkonzept, dass Schulleiter berechtigt, wenigstens einen Teil ihres Personals selbst zu rekrutieren. Der Einsatz von Zielvereinbarungen als Personalführungsinstrument ist in der Dienstordnung für Lehrer klar geregelt. Theoretisch können Schulleiter dieses Führungsinstrument anwenden und verbindliche Ziele definieren. In der Praxis findet dies jedoch weithin keine Anwendung, zumal nicht eingehaltene Ziele keine finanziellen Konsequenzen haben.
Schulkultur: Note 3
Schulen in Bremen sind verpflichtet, ihre pädagogische Praxis an einem Schulprogramm zu orientieren. Ein solches Programm formuliert die individuellen pädagogischen Leitideen einer Schule. Dieses Programm ist regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben. Die Praxis der Selbstevaluation durch ein Qualitätsmanagement ist angelaufen. So werden beispielsweise Leistungsstände von Klassen in internen Berichten festgehalten. Diese interne Evaluation soll in Bremen bis 2011 etabliert sein. Zulegen sollte Bremen bei der Zahl von Ganztagsschulen mit verpflichtendem Angebot, die vor allem für Kinder aus bildungsärmeren Schichten im Interesse einer optimalen Förderung von großer Bedeutung sind.
Lehren und Lernen: Note 4-
In diesem Qualitätsbereich erhält Bremen die schlechteste Bewertung im gesamten Feld der untersuchten 16 Bundesländer: Das Bremer Schulgesetz lässt eine verbindliche Orientierung an Bildungsstandards vermissen, wie sie die Kultusministerkonferenz definiert hat. Allerdings liegen bereits für einige Schulformen kompetenzorientierte Bildungspläne vor. Fördermaßnahmen und -programme, die sich an unterschiedliche Adressaten (z. B. lernschwache und hochbegabte Schüler sowie Sprachförderung) richten, erreichen nicht das Angebotsniveau an systematischer Förderung wie etwa in Berlin und Hessen. Eine Ausnahme ist hier die gut ausgebaute integrative sonderpädagogische Förderung: In Bremen lernen viele körper- oder lernbehinderte Kinder wie beispielsweise auch in Berlin in Regelklassen.


