Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft präsentiert
Der Freistaat fördert gute Bildung, bietet aber noch zu wenig Förderung für Lernschwache
INSM-IW-Politik-Check Schule: Das Länderprofil von Bayern
Der INSM-IW-Politik-Check Schule bewertet erstmals die schulpolitischen Weichenstellungen, die die Landesregierungen nach dem PISA-Schock getroffen haben, um in Zukunft bessere Schulbildung zu ermöglichen. Die Studie bewertet, wie weit die jeweiligen Landesregierungen mit der gesetzgeberischen und politischen Umsetzung eines von Bildungsexperten entworfenen Reformkataloges vorangekommen sind. Die Zielerreichung wird durch Schulnoten bewertet.
Das Land Bayern erreicht im Durchschnitt aller 5 untersuchten Reformbereiche eine 3+
Bei der Reformtätigkeit geht die bayerische Politik behutsam vor – Grund dafür ist vermutlich, dass sie wegen der Spitzenposition Bayerns in den PISA-Studien aber keinen Anlass zu besonderer Eile sah. Der Politik-Check Schule misst ja auch nicht das aktuelle Leistungsniveau des bayerischen Bildungssystems, sondern die Voraussetzung zur weiteren Verbesserung. Die Studie hat für Bayern vor allem Handlungsbedarf in den Qualitätsbereichen „Bildungspolitische und rechtliche Voraussetzungen“, „Systemmanagement“ und „Lehren und Lernen“ ermittelt. Konkret sollte Bayern beispielsweise mehr für die Selbstständigkeit seiner Schulen tun und Voraussetzungen dafür schaffen, dass Schüler individueller gefördert werden können. Das Schulpolitikzeugnis für Bayern im Einzelnen:
Bildungspolitische Ziele: Note 3-
Laut bayerischem Schulgesetz lautet der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schulen, Schüler auf die Arbeitswelt und den Beruf vorzubereiten. Das ist grundsätzlich positiv, denn damit wird der Qualifikationsfunktion von Schulen Rechnung getragen. Allerdings sind die Regelungen, schwächeren Schülern die Versetzung zu ermöglichen, weniger verbindlich gefasst als in anderen Bundesländern. Beim Ziel einer zeiteffizienten Schulbildung steht Bayern erst am Anfang. Dies gilt auch für fehlende Regelungen für eine flexible Einschulung. In Bayern gibt es keine gesetzlichen Regelungen zur Qualitätssicherung, wie sie in den meisten Bundesländern existieren.
Qualitätssicherung: Note 2+
In diesem Qualitätsbereich ist Bayern top. Zwar ist eine Qualitätssicherung in Bayern nicht gesetzlich vorgegeben. Aber traditionell sorgen zentrale Prüfungen für hohe Qualitätsstandards an den Schulen. Über Vergleichsarbeiten werden Lernstände abgeprüft. Es gibt darüber hinaus eine systematische Eingangsdiagnostik – zum Beispiel systematische Sprachtests vor der Einschulung. Es gibt zudem wie in allen anderen Bundesländern einen verbindlichen Qualitäts- oder Referenzrahmen. Dies sind Vorgaben an die Schulen, die beispielsweise das Miteinander von Lehrern und Schülern im Schulalltag definieren. Eine Verpflichtung der Einzelschule zur internen Evaluation gibt es in Bayern noch nicht – sie ist bislang lediglich freiwillig.
Systemmanagement: Note 3
Die Politik diskutiert In Bayern zwar intensiv über mehr Kompetenzen für Schulleiter – zum Beispiel, dass diese selbst Lehrer einstellen dürfen und fürs Personal-Budget zuständig sein sollten. Beschlossen ist hier aber nichts. Darüber hinaus haben Schulleiter in Bayern nur in einigen Schulformen Disziplinarrecht. Auch funktioniert die Personalrekrutierung ganz konventionell durch staatliche Zuweisung. Schulleitungen können allerdings auf das Personalführungsinstrument der Zielvereinbarungen zurückgreifen. Doch diese haben zumeist nur den Charakter eines Mitarbeitergesprächs, das nicht zwingend eine bindende Wirkung hat.
Schulkultur: Note 3
Schulen in Bayern sind nicht verpflichtet, ihre pädagogische Praxis an einem Schulprogramm zu orientieren und zu überprüfen. Das bayerische Ganztagsschul-Programm ist ambitioniert, vor allem im Bereich der vollgebundenen Unterrichtsangebote aber noch ausbaufähig.
Lehren und Lernen: Note 3
Bayern ist bei der Umsetzung von Bildungsstandards für die Hauptschule ein Stück vorangekommen und hat hier neue Lehrpläne formuliert, die mit den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz abgeglichen sind. Adressatenspezifische Förderangebote – also zum Beispiel die Förderung Hochbegabter oder auch Lernschwacher – sind in Bayern vorhanden. Sie haben aber nicht den hohen Stellenwert wie in anderen Bundesländern. So gibt es in Bayern keine gesetzlichen Vorgaben für die systematische Förderung von Lernschwachen, und es gibt kein verbindliches Konzept für eine integrative sonderpädagogische Förderung.


