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Politik-Check Schule

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INSM-Politik-Check Schule: Die Einzelkriterien

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft präsentiert

Im Ländle legt man Wert auf Qualität, doch Schulleiter haben noch zu wenig zu sagen

INSM-IW-Politik-Check Schule: Das Länderprofil von Baden-Württemberg

Der INSM-IW-Politik-Check Schule bewertet erstmals die schulpolitischen Weichenstellungen, die die Landesregierungen nach dem PISA-Schock getroffen haben, um in Zukunft bessere Schulbildung zu ermöglichen. Die Studie bewertet, wie weit die jeweiligen Landesregierungen mit der gesetzgeberischen und politischen Umsetzung eines von Bildungsexperten entworfenen Reformkataloges vorangekommen sind. Die Zielerreichung wird durch Schulnoten bewertet.

Das Land Baden-Württemberg erreicht im Durchschnitt aller 5 untersuchten Reformbereiche eine 3+

In sämtlichen untersuchten Qualitätsbereichen hält das Land Anschluss zur Gruppe der reformaktiven Länder. Relativ ungünstig schneidet Baden-Württemberg bei den „bildungspolitischen und rechtlichen Voraussetzungen“ ab. Hauptgrund: Gesetzgeberisch ist die von Bildungsexperten geforderte selbstständige Schule hier noch gar kein Thema. Das Schulpolitikzeugnis für Baden-Württemberg im Einzelnen:

Bildungspolitische Ziele: Note 3-

Auf der Haben-Seite ist festzustellen: Im baden-württembergischen Schulgesetz ist die Funktion von Schule als Instrument zur Erlangung von Ausbildungsreife ausdrücklich verankert. Auch was den Umgang mit der Zeiteffizienz schulischen Lernens betrifft, ist das Land auf gutem Wege. Baden-Württemberg hat wie alle anderen Bundesländer die Gymnasialzeit auf acht Jahre verkürzt. Negativ zu bewerten ist aber, dass keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen wurden, um Klassenwiederholungen zu vermeiden – zum Beispiel durch individuelle Schüler-Förderpläne, wie sie in Nordrhein-Westfalen eingeführt worden sind. Eine flächendeckende Einführung von selbstständigen Schulen steht im Ländle bislang mit Ausnahme eines Modellvorhabens in Berufsschulen noch aus. Eine rechtsverbindliche Regelung von „Schulautonomie“ fehlt gänzlich. Individuelle Förderung wird von der Politik zwar weithin gefordert; schulrechtlich wurde diese Forderung aber noch nicht in Gesetzesform gegossen, wie dies in zehn anderen Ländern geschehen ist. Insgesamt hat das Land in diesem Qualitätsbereich seine Hausaufgaben noch nicht vollständig erledigt.

Qualitätssicherung: Note 2

Was die Bereitstellung von Strategien und Instrumenten der Qualitätssicherung betrifft, ist das Land Baden-Württemberg vergleichsweise gut aufgestellt: Es existiert ein verbindlicher Orientierungsrahmen für Schulqualität; diese soll intern und auch durch eine externe Schulinspektion geprüft werden. Diese Schulevaluation wird in Baden-Württemberg gerade flächendeckend eingeführt. Qualitätssicherung über einheitliche Vergleichsarbeiten und zentrale Prüfungen sind in Baden-Württemberg seit langem Standard. Verbessert werden sollte die Eingangsdiagnostik – zum Beispiel durch systematische Feststellung eventuell vorhandener Sprachdefizite im Vorschulalter. Dies ist in Baden-Württemberg anders als in anderen Bundesländern noch nicht flächendeckend Standard. Vorreiter sind hier Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Systemmanagement: Note 3

Positiv: Schulleiter in Baden-Württemberg haben Weisungsbefugnis, begrenzte Einstellungskompetenz und begrenzte Budget-Befugnisse. Insofern sind Ansätze dezentraler Entscheidungsstrukturen zugunsten der Einzelschule nicht zu übersehen, allerdings lassen sie noch Eindeutigkeit und konsequente Umsetzung vermissen. Allerdings haben die Schulleitungen weder Disziplinarrecht noch umfassende Budgetbefugnisse zur Personalbewirtschaftung, zum Beispiel für die Kosten zusätzlicher Vertretungsstunden. Positiv zu werten ist auch, dass Schulen einen Fortbildungsplan für ihr Personal zu erstellen haben. Solche Regelungen gibt es allerdings auch schon in vielen anderen Bundesländern. Schulleitungen in Baden-Württemberg können auch das Führungsinstrument Zielvereinbarungen personalpolitisch einsetzen und mit der Vergabe von Leistungsstufen besondere Leistungen belohnen – sie können besonders engagierte Lehrer schneller in eine höhere, besser bezahlte Dienstaltersstufe befördern. Doch wie in anderen Ländern fehlt in Baden-Württemberg die Möglichkeit einer wirklich leistungsbezogenen Vergütung – zum Beispiel durch Leistungsprämien und Erschwerniszulagen.

Schulkultur: Note 2-

In diesem Qualitätsbereich punktet Baden-Württemberg: Schulen sind hier künftig verpflichtet, ihre pädagogische Praxis mit einem landesweit gültigen Orientierungsrahmen für Schulqualität abzugleichen. Dazu stehen ihnen schon unterschiedliche Instrumente der Qualitätsentwicklung, Schulentwicklung und Selbstevaluation zur Verfügung. Dies kann beispielsweise durch Schüler- und Elternbefragungen geschehen. Es gibt zudem ein Programm, das flächendeckend Ganztagsschulen ermöglichen soll, die den vorhandenen Bedarf decken. Eine verpflichtende Ganztagsschule, die gerade sozial schwächeren Kindern zugute käme, existiert in Baden-Württemberg aber nur an wenigen Orten. Insofern sollte das Ganztagsschulprogramm – insbesondere mit vollgebundenem Unterricht – deutlich ausgebaut werden.

Lehren und Lernen: Note 3

Bei der bedarfsgerechten Umsetzung verbindlicher Bildungsstandards, etwa in Kernlehrplänen, die Bildungsziele genau definieren, und adressatenspezifische Angebote – zum Beispiel für Hochbegabte, aber auch für Lernschwache – liegt Baden-Württemberg unauffällig im Mainstream aller untersuchten Bundesländer. Die bestehenden Angebote in der Sprachförderung, aber auch in der integrativen sonderpädagogischen Förderung sowie in der Förderung von lernschwachen Schülern sind ausbaufähig und erfordern einen Mentalitätswandel, der auf der individuellen Schülerförderung fußt.

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Carsten Seim,
INSM-Projektleitung Politik-Check Schule
Telefon: 0221- 4981 403
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